Medizinisches Cannabis

Cannamedical Hybrid Cannabisextrakt THC25:CBD25 – Ratgeber für Patientinnen und Patienten

Cannamedical Hybrid Cannabisextrakt THC25:CBD25 – Medizinisches Cannabis
💊 Medikamenten-Steckbrief
HandelsnameCannamedical Hybrid Cannabisextrakt THC25:CBD25
Wirkstoff (INN)Tetrahydrocannabinol (THC) 25 mg/ml, Cannabidiol (CBD) 25 mg/ml; Hybridextrakt
DarreichungsformCannabisextrakt zur oralen oder oromukosalen Anwendung (Lösung)
AnwendungsgebietChronische Schmerzzustände, Spastik bei neurologischen Erkrankungen, therapieresistente Übelkeit, Appetitstörungen – jeweils nach ärztlicher Indikationsstellung
KategorieMedizinisches Cannabis

Der Cannamedical Hybrid Cannabisextrakt THC25:CBD25 ist ein standardisierter Vollspektrum-Cannabisextrakt mit einem ausgewogenen Verhältnis von Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Er gehört zur Gruppe der verschreibungspflichtigen Cannabisarzneimittel und darf in Deutschland ausschließlich auf der Grundlage einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden. Dieser Ratgeber gibt Patientinnen und Patienten sowie Interessierten einen sachlichen Überblick über das Produkt, seine Inhaltsstoffe und die wichtigsten Anwendungsaspekte.

Was ist der Cannamedical Hybrid Cannabisextrakt THC25:CBD25?

Bei diesem Produkt handelt es sich um einen Hybridextrakt, der aus Cannabis-Pflanzen gewonnen wird, die sowohl für ihren THC- als auch für ihren CBD-Gehalt kultiviert werden. Die Bezeichnung Hybrid verweist auf die genetische Herkunft der Ausgangspflanze, die Eigenschaften von Indica- und Sativa-Linien vereint. Der Extrakt enthält jeweils 25 mg/ml THC und 25 mg/ml CBD, was einem 1:1-Verhältnis entspricht. Dieses ausgeglichene Cannabinoidprofil unterscheidet ihn von rein THC-betonten oder rein CBD-betonten Präparaten und kann im therapeutischen Kontext eine Rolle bei der individuellen Wirkstoffauswahl spielen.

ℹ️ Hinweis

Die genaue Zusammensetzung, Chargenspezifikationen und Qualitätskontrollen des Extrakts unterliegen den Anforderungen der deutschen Arzneimittelgesetzgebung. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin kann Ihnen nähere Informationen zum Produkt geben.

Cannabinoide und Wirkprofil

Die beiden Hauptwirkstoffe THC und CBD entfalten ihre Wirkung über das körpereigene Endocannabinoid-System, das unter anderem an der Regulation von Schmerzwahrnehmung, Entzündungsreaktionen, Muskeltonus und weiteren physiologischen Prozessen beteiligt ist.

  • THC (Tetrahydrocannabinol): Bindet vorwiegend an CB1-Rezeptoren im zentralen Nervensystem. Es ist der psychoaktive Hauptwirkstoff der Cannabispflanze und steht im Mittelpunkt vieler klinischer Untersuchungen, beispielsweise zu Schmerz und Spastizität.
  • CBD (Cannabidiol): Ist nicht psychoaktiv und interagiert auf vielfältige Weise mit dem Endocannabinoid-System sowie weiteren Rezeptorsystemen. CBD kann unter anderem einige unerwünschte Wirkungen des THC modulieren.
  • Weitere Bestandteile: Als Vollspektrum- oder Breitspektrum-Extrakt kann das Präparat zusätzliche Cannabinoide, Terpene und andere Pflanzenstoffe enthalten, deren Zusammenwirken in der Fachliteratur diskutiert wird.

Anwendung und Dosierung

Der Extrakt wird in der Regel oral oder oromukosal (unter die Zunge oder auf die Mundschleimhaut) angewendet. Die Dosierung wird grundsätzlich individuell durch die verschreibende Ärztin oder den verschreibenden Arzt festgelegt und im Verlauf der Therapie schrittweise titriert – das heißt, ausgehend von einer niedrigen Startdosis wird die Menge bei Bedarf und unter medizinischer Kontrolle langsam angepasst.

⚠️ Wichtig

Verändern Sie die Dosierung niemals eigenständig. Eine Über- oder Fehldosierung kann zu unerwünschten Wirkungen führen. Folgen Sie stets den Anweisungen Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes sowie dem Beipackzettel.

Beim Umgang mit dem Extrakt sind folgende Punkte zu beachten:

  • Anwendung gemäß ärztlicher Verschreibung und produktspezifischer Gebrauchsanweisung
  • Regelmäßige Kontrolltermine zur Überprüfung von Wirksamkeit und Verträglichkeit
  • Lagerung kühl, trocken und für Kinder unzugänglich
  • Kein Führen von Kraftfahrzeugen ohne ausdrückliche ärztliche Freigabe

Mögliche ärztliche Anwendungsgebiete

Medizinische Cannabisextrakte mit ausgewogenem THC:CBD-Verhältnis werden von Ärzten und Ärztinnen in unterschiedlichen klinischen Zusammenhängen in Betracht gezogen. Typische Indikationsbereiche, in denen Verschreibungen erfolgen können, umfassen:

  • Chronische Schmerzzustände, insbesondere neuropathischer Schmerz
  • Spastizität und Muskelkrämpfe bei neurologischen Erkrankungen (z. B. Multiple Sklerose)
  • Therapieresistente Übelkeit und Erbrechen, etwa im Rahmen onkologischer Behandlungen
  • Appetitstimulation bei krankheitsbedingtem Gewichtsverlust
  • Weitere Indikationen nach individueller ärztlicher Beurteilung
ℹ️ Hinweis

Die Entscheidung über eine Cannabistherapie trifft ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt auf Basis einer individuellen medizinischen Beurteilung. Dieser Ratgeber ersetzt keine ärztliche Beratung.

Nebenwirkungen und Risiken

Wie alle Arzneimittel kann auch dieser Extrakt Nebenwirkungen hervorrufen. Zu den häufiger berichteten unerwünschten Wirkungen zählen:

  • Schwindel, Benommenheit und Müdigkeit
  • Mundtrockenheit
  • Kognitive Beeinträchtigungen (z. B. Konzentrations- und Gedächtnisstörungen)
  • Veränderungen von Stimmung und Wahrnehmung
  • Übelkeit oder Magen-Darm-Beschwerden

Bei längerem Gebrauch ist zudem das Risiko einer Abhängigkeitsentwicklung zu beachten. Besondere Vorsicht gilt bei Personen mit psychiatrischen Vorerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, in der Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei Minderjährigen. Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind möglich und müssen ärztlich geprüft werden.

Rechtlicher Status und Verschreibung

In Deutschland unterliegen medizinische Cannabisextrakte dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und sind ausschließlich auf einem Betäubungsmittelrezept erhältlich. Jede Ärztin und jeder Arzt mit entsprechender Befugnis kann eine Verschreibung ausstellen, sofern eine medizinische Indikation vorliegt. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss gesondert beantragt werden. Sprechen Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt auf die Möglichkeiten im Rahmen Ihrer individuellen Erkrankungssituation an.

❓ Häufig gestellte Fragen

Jede approbierte Ärztin und jeder approbierte Arzt in Deutschland, der oder die über eine Betäubungsmittel-Verschreibungsberechtigung verfügt, kann dieses Präparat auf einem BtM-Rezept verschreiben. Die Entscheidung zur Verschreibung basiert auf einer individuellen medizinischen Beurteilung. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu suchen.
Ein Extrakt mit ausgewogenem THC:CBD-Verhältnis enthält gleiche Anteile beider Hauptcannabino­ide. CBD gilt als nicht psychoaktiv und kann bestimmte Wirkungen des THC modulieren, was sich auf das individuelle Verträglichkeitsprofil auswirken kann. Welches Präparat für eine Patientin oder einen Patienten geeignet ist, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Eine Kostenübernahme durch die GKV ist grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen nach § 31 Abs. 6 SGB V erfüllt sind, etwa das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung und das Fehlen einer Therapiealternative. Der Antrag auf Kostenübernahme wird in der Regel von der Ärztin oder dem Arzt gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten gestellt. Eine Ablehnung ist möglich und kann im Widerspruchsverfahren angefochten werden.
THC kann die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen, insbesondere zu Beginn einer Therapie oder nach einer Dosisanpassung. Das Führen von Kraftfahrzeugen sollte ohne ausdrückliche ärztliche Freigabe vermieden werden. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über diesen Aspekt, da auch rechtliche Konsequenzen drohen können.
Cannabinoide können Wechselwirkungen mit verschiedenen Arzneimitteln eingehen, etwa mit bestimmten Schmerzmitteln, Schlafmitteln, Antidepressiva oder Blutverdünnern. Informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt stets vollständig über alle eingenommenen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel. Nur so können mögliche Wechselwirkungen rechtzeitig erkannt und berücksichtigt werden.
⚠️ Medizinischer Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keinen Arztbesuch und keine professionelle medizinische Beratung. Sprechen Sie vor der Einnahme von Medikamenten immer mit einem Arzt oder Apotheker.

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