Medizinisches Cannabis

Cannamedical Cannabisextrakt THC10:CBD10 – Ratgeber für Patienten

Cannamedical Cannabisextrakt THC10:CBD10 – Medizinisches Cannabis
💊 Medikamenten-Steckbrief
HandelsnameCannamedical Cannabisextrakt THC10:CBD10
Wirkstoff (INN)THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol), Verhältnis 1:1
DarreichungsformCannabisextrakt zur oralen oder sublingualen Anwendung
AnwendungsgebietChronische Schmerzzustände, spastische Erkrankungen, Übelkeit und Erbrechen unter Chemotherapie, neurologische Erkrankungen
KategorieMedizinisches Cannabis

Der Cannamedical Cannabisextrakt THC10:CBD10 ist ein standardisierter medizinischer Cannabisextrakt, der in Deutschland ausschließlich auf ärztliche Verschreibung erhältlich ist. Mit einem ausgewogenen Verhältnis von Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) – jeweils 10 mg pro ml – zählt er zu den sogenannten balancierten Extrakten, die in der modernen Cannabistherapie eine besondere Rolle spielen. Dieser Ratgeber informiert sachlich über das Produkt und richtet sich an Patienten, die von ihrem Arzt bereits auf dieses Präparat hingewiesen wurden oder sich im Vorfeld informieren möchten.

Was ist der Cannamedical Cannabisextrakt THC10:CBD10?

Bei dem Produkt handelt es sich um einen Vollspektrum-Cannabisextrakt auf öliger Basis, der aus pharmazeutisch kontrolliert angebautem Cannabis gewonnen wird. Der Extrakt enthält standardisiert jeweils 10 mg/ml THC und 10 mg/ml CBD, was einem 1:1-Verhältnis beider Hauptcannabinoid entspricht. Durch die gleichmäßige Zusammensetzung ist eine reproduzierbare Dosierung möglich, was in der ärztlich begleiteten Therapie von zentraler Bedeutung ist.

Neben den Hauptcannabinoidenwirkstoffen enthält ein Vollspektrum-Extrakt in der Regel auch weitere Pflanzenstoffe wie Terpene und Flavonoide, die gemeinsam den sogenannten Entourage-Effekt bedingen können. Diese Wechselwirkungen sind Gegenstand aktueller wissenschaftlicher Forschung.

ℹ️ Hinweis

Cannabisextrakte wie das Cannamedical THC10:CBD10 unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dürfen nur auf einem speziellen Betäubungsmittelrezept verordnet werden. Die Therapie erfolgt stets unter ärztlicher Aufsicht.

Cannabinoide und Wirkprofil

THC ist das psychoaktive Hauptcannabinoide der Cannabispflanze und bindet vor allem an CB1-Rezeptoren im zentralen Nervensystem sowie an CB2-Rezeptoren im Immunsystem. Es kann unter anderem Einfluss auf die Schmerzwahrnehmung, Muskelspannung und Übelkeit nehmen. CBD hingegen ist nicht psychoaktiv und moduliert das Endocannabinoid-System auf indirekte Weise. Es wird in der Forschung unter anderem hinsichtlich entzündungshemmender, angstlösender und krampflindernder Eigenschaften untersucht.

Das 1:1-Verhältnis von THC und CBD gilt als potenziell vorteilhaft, da CBD einige unerwünschte psychoaktive Effekte von THC abmildern kann. Die klinische Relevanz dieses Zusammenspiels hängt jedoch vom individuellen Krankheitsbild und der Patientenkonstitution ab und wird vom behandelnden Arzt bewertet.

Anwendung und Dosierung

Der Extrakt wird in der Regel oral oder sublingual (unter die Zunge) angewendet. Die genaue Dosierung wird individuell vom verordnenden Arzt festgelegt und im Verlauf der Therapie schrittweise angepasst – ein Vorgehen, das als Titration bezeichnet wird. Eine Selbstmedikation oder eigenmächtige Dosisanpassung ist nicht vorgesehen und kann zu unerwünschten Wirkungen führen.

  • Die Anfangsdosis ist in der Regel niedrig und wird langsam gesteigert (Low-and-slow-Prinzip).
  • Die Tropfenform ermöglicht eine flexible Dosisanpassung in kleinen Schritten.
  • Regelmäßige Kontrolltermine beim verordnenden Arzt sind Teil der Therapie.
  • Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten müssen ärztlich abgeklärt werden.
⚠️ Wichtig

Nehmen Sie keine Dosisanpassungen ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt vor. Eine zu hohe THC-Dosis kann zu Angst, Schwindel, Herzrasen und Verwirrtheit führen. Informieren Sie Ihren Arzt über alle weiteren Medikamente, die Sie einnehmen.

Mögliche ärztliche Anwendungsgebiete

Medizinisches Cannabis kann in Deutschland seit 2017 bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden, wenn andere Therapieoptionen nicht ausreichend wirksam waren oder nicht vertragen wurden. Zu den Bereichen, in denen ein balancierter Extrakt wie THC10:CBD10 ärztlich eingesetzt werden kann, gehören unter anderem:

  • Chronische Schmerzzustände, einschließlich neuropathischer Schmerzen
  • Spastizität bei Erkrankungen wie Multipler Sklerose
  • Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie
  • Bestimmte neurologische Erkrankungen
  • Appetitlosigkeit bei schwerwiegenden Grunderkrankungen

Die Entscheidung über eine Verordnung obliegt ausschließlich dem behandelnden Arzt, der Nutzen und Risiken individuell abwägt.

Nebenwirkungen und Risiken

Wie alle Arzneimittel kann auch der Cannamedical Cannabisextrakt THC10:CBD10 Nebenwirkungen verursachen. Häufig berichtete unerwünschte Wirkungen umfassen:

  • Schwindel und Benommenheit
  • Mundtrockenheit
  • Müdigkeit und Sedierung
  • Kognitive Beeinträchtigungen (z. B. Konzentrationsstörungen)
  • Psychische Wirkungen wie Angstzustände oder Stimmungsveränderungen (insbesondere bei höheren THC-Dosen)
  • Herzrasen (Tachykardie)

Bei Personen mit psychiatrischen Vorerkrankungen, insbesondere mit einer Neigung zu Psychosen, sowie bei Schwangeren und Stillenden ist die Anwendung kontraindiziert oder bedarf besonderer ärztlicher Abwägung. Auch die Verkehrstüchtigkeit kann beeinträchtigt sein – dies ist mit dem Arzt zu besprechen.

Rechtlicher Status und Verschreibung

Medizinisches Cannabis unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. Der Cannamedical Cannabisextrakt THC10:CBD10 ist verschreibungspflichtig und wird auf einem BtM-Rezept verordnet. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, muss jedoch vorab beantragt und genehmigt werden. Ihr behandelnder Arzt kann Sie zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren beraten.

ℹ️ Hinweis

Informationen zur Kostenübernahme und Verfügbarkeit des Präparats erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Eine Abgabe erfolgt ausschließlich in Apotheken nach Vorlage des gültigen BtM-Rezepts.

❓ Häufig gestellte Fragen

Das Präparat kann für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen in Frage kommen, bei denen andere Therapien nicht ausreichend gewirkt haben oder nicht vertragen wurden. Die Eignung wird individuell vom behandelnden Arzt bewertet. Eine Selbstindikation ist nicht möglich, da das Produkt der Verschreibungspflicht unterliegt.
Der Extrakt wird in der Regel oral oder sublingual, also unter die Zunge, eingenommen. Die genaue Dosierung legt der verordnende Arzt fest und passt sie im Therapieverlauf schrittweise an. Eine eigenmächtige Änderung der Dosierung sollte unbedingt vermieden werden.
Ja, da der Extrakt 10 mg/ml THC enthält, sind psychoaktive Wirkungen möglich. Der gleichzeitig enthaltene CBD-Anteil kann einige dieser Effekte abschwächen, schließt sie jedoch nicht vollständig aus. Patienten sollten daher insbesondere zu Therapiebeginn auf ihre Reaktionsfähigkeit achten und dies mit ihrem Arzt besprechen.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich, muss aber im Vorfeld beantragt und genehmigt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind gesetzlich geregelt und umfassen unter anderem den Nachweis, dass andere Therapiemöglichkeiten nicht ausreichend waren. Ihr Arzt kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.
Durch den THC-Gehalt des Extrakts kann die Verkehrstüchtigkeit erheblich beeinträchtigt sein. Das Führen von Kraftfahrzeugen oder das Bedienen schwerer Maschinen sollte während der Therapie nur nach ausdrücklicher Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen. In vielen Fällen ist vom Fahren abzuraten, insbesondere in der Einstellungsphase.
⚠️ Medizinischer Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keinen Arztbesuch und keine professionelle medizinische Beratung. Sprechen Sie vor der Einnahme von Medikamenten immer mit einem Arzt oder Apotheker.

Ähnliche Artikel: Medizinisches Cannabis

⚕️ Alle Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keinen Arztbesuch.