Der Cannamedical Cannabisextrakt THC20:CBD20 ist ein pharmazeutisch hergestelltes Medizinalcannabis-Präparat, das ausschließlich auf ärztliche Verschreibung abgegeben wird. Er enthält Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) in einem etwa gleichen Verhältnis und zählt damit zu den sogenannten balancierten Extrakten. Dieser Ratgeber richtet sich an Patientinnen und Patienten, die von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin über dieses Präparat informiert wurden oder sich einen sachlichen Überblick verschaffen möchten.
Was ist der Cannamedical Cannabisextrakt THC20:CBD20?
Bei diesem Produkt handelt es sich um einen standardisierten Vollspektrum-Cannabisextrakt in flüssiger Form. Der Extrakt wird aus kontrolliert angebautem medizinischen Cannabis gewonnen und enthält neben den Hauptcannabinoiden THC und CBD auch weitere pflanzliche Bestandteile wie Terpene und Flavonoide, die im sogenannten Entourage-Effekt zusammenwirken können.
- THC-Gehalt: ca. 20 mg pro Milliliter
- CBD-Gehalt: ca. 20 mg pro Milliliter
- Darreichungsform: Lösung zur oralen oder sublingualen Anwendung
- Hersteller: Cannamedical Pharma GmbH, Deutschland
Die genaue Zusammensetzung und Konzentration können chargenabhängig geringfügig variieren. Maßgeblich ist stets die Produktinformation, die Ihnen Ihre Apotheke aushändigt.
Cannabinoide und Wirkprofil
THC (Tetrahydrocannabinol) ist das primäre psychoaktive Cannabinoid und wirkt über die körpereigenen Cannabinoidrezeptoren CB1 und CB2 im zentralen und peripheren Nervensystem. CBD (Cannabidiol) gilt als nicht-psychoaktiv und kann nach aktuellem wissenschaftlichen Stand modulierend auf verschiedene Rezeptorsysteme einwirken. Die Kombination beider Cannabinoide in annähernd gleichen Teilen kann dazu beitragen, bestimmte unerwünschte Effekte des THC abzumildern, ohne dessen therapeutisch relevante Eigenschaften vollständig aufzuheben. Die genaue Wirkweise im Einzelfall ist jedoch von vielen individuellen Faktoren abhängig und wird durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt beurteilt.
Anwendung und Dosierung
Der Extrakt wird in der Regel oral (geschluckt) oder sublingual (unter die Zunge getropft) angewendet. Die Dosierung erfolgt ausnahmslos nach ärztlicher Anweisung und wird individuell titriert, das heißt schrittweise von einer niedrigen Anfangsdosis auf die therapeutisch wirksame Menge gesteigert. Dieses Vorgehen minimiert das Risiko unerwünschter Wirkungen.
- Beginn typischerweise mit einer sehr niedrigen Dosis (z. B. 1–2,5 mg THC äquivalent)
- Langsame Steigerung unter ärztlicher Kontrolle
- Einnahme zu festen Tageszeiten, meist abends oder nach Mahlzeiten
- Keine eigenmächtige Dosisanpassung ohne Rücksprache mit der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt
Verändern Sie die Dosierung niemals eigenständig. Eine zu rasche Dosissteigerung kann psychische Nebenwirkungen wie Angst oder Unruhe auslösen. Sprechen Sie alle Veränderungen immer mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.
Mögliche ärztliche Anwendungsgebiete
Medizinalcannabis-Extrakte wie der Cannamedical THC20:CBD20 werden in Deutschland im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit bei verschiedenen Erkrankungen erwogen. Typische Anwendungsgebiete, bei denen Ärztinnen und Ärzte einen Cannabisextrakt in Betracht ziehen können, sind:
- Chronische Schmerzzustände, insbesondere neuropathische Schmerzen
- Spastiken und Muskelkrämpfe, z. B. im Rahmen der Multiplen Sklerose
- Übelkeit und Erbrechen unter onkologischer Therapie (Chemotherapie)
- Schwer behandelbare Schlafstörungen im Kontext chronischer Erkrankungen
- Bestimmte psychiatrische Begleiterkrankungen (nach sorgfältiger Indikationsstellung)
Die Entscheidung über die Eignung dieses Präparats für Ihre Erkrankung trifft ausschließlich Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt. Medizinalcannabis ist kein Mittel der ersten Wahl und wird in der Regel erst nach Ausschöpfung anderer Therapieoptionen eingesetzt.
Nebenwirkungen und Risiken
Wie alle Arzneimittel kann auch der Cannamedical Extrakt THC20:CBD20 Nebenwirkungen hervorrufen. Häufige unerwünschte Wirkungen, die insbesondere zu Beginn der Therapie auftreten können, sind:
- Schwindel, Benommenheit und Müdigkeit
- Mundtrockenheit
- Vorübergehende Gedächtnis- oder Konzentrationsstörungen
- Veränderungen der Herzfrequenz (Tachykardie)
- Psychische Reaktionen wie Angst, Unruhe oder in seltenen Fällen paranoide Gedanken
Bei bestehenden psychiatrischen Erkrankungen, insbesondere einer persönlichen oder familiären Vorgeschichte von Psychosen, ist besondere Vorsicht geboten. Das Führen von Fahrzeugen oder das Bedienen von Maschinen kann unter der Therapie eingeschränkt sein; klären Sie dies verbindlich mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Rechtlicher Status und Verschreibung in Deutschland
Seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2017 können Kassenärztinnen und -ärzte in Deutschland Medizinalcannabis auf einem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verordnen. Seit dem Cannabisgesetz 2024 gelten für bestimmte Patientengruppen vereinfachte Regelungen. Gesetzliche Krankenkassen können die Kosten unter definierten Voraussetzungen übernehmen, wofür in vielen Fällen eine Vorabgenehmigung erforderlich ist. Der Extrakt wird ausschließlich in Apotheken abgegeben, die über eine entsprechende BtM-Erlaubnis verfügen.